Kartenservice & Info
AGB für Ticketverkauf und Abonnements
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kulturinitiative Schloss-Scheune Essingen e.V.
1. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Besucherinnen und Besuchern der Kulturinitiative Schloss-Scheune Essingen e.V (kurz: Kulturinitiative). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten oder durch den Abschluss eines Abonnementsvertrags zustande kommt.
Es gelten ausschließlich diese allgemeinem Geschäftsbedingungen der Kulturinitiative. Anderweitige Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als dass die Kulturinitiative ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.
Soweit der Besucher die Karte über eine Vorverkaufsstelle oder über das Internet kauft, gelten die Bedingungen des Vertragspartners der Kulturinitiative neben diesen Bedingungen.
2. Hausrecht
Den Anweisungen der Mitarbeiter und Helfer der Kulturinitiative ist strikt Folge zu leisten. Die Kulturinitiative behält sich das Recht vor, den Einlass von Einzelpersonen aus wichtigem Grund gegebenfalls gegen Rückerstattung des auf der Eintrittskarte genannten Wertes zu verwehren. Auf die Besucherordnung wird hingewiesen. Sie kann unter https://www.kultur-im-park.info/tickets/Besucherordnung.pdf abgerufen werden.
3. Programm und Anfangszeiten
Das gültige Spielzeitprogramm mit den Anfangszeiten wird von der Kulturinitiative in den von ihr herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen und auf ihrer Website bekannt gegeben. Die Termine und Anfangszeiten auf der Website sind verbindlich. Änderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten und werden auf der Website und ggfs. im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen bekannt gegeben.
4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind im Programmheft und auf der Website der Kulturinitiative ersichtlich. Änderungen bleiben vorbehalten und werden auf der Website bekannt gegeben.
Bei ermäßigten Karten ist ein Ausweis beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Wenn der Ausweis nicht vorgezeigt wird, kann der Einlass verwehrt werden.
5. Umtausch, Reservierung, Verlust und Weiterverkauf von Eintrittskarten
Es besteht kein Anspruch, einmal gekaufte Eintrittskarten umzutauschen oder zurückzugeben. Es wird kein Ersatz für eine verfallene Karte gezahlt. Die Karte ist auf Dritte übertragbar.
An den Vorverkaufsstellen können Karten reserviert werden. Reservierte Karten sollten zeitnah, spätestens aber eine Woche vor der Veranstaltung abgeholt werden. Werden die Karten nicht bis eine Woche vor dem Tag der Veranstaltung abgeholt, verfällt die Reservierung, und die Eintrittskarten stehen dem freien Verkauf wieder zur Verfügung.
An der Abendkasse zurückgelegte Eintrittskarten sind bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung können die Karten durch die Kulturinitiative an der Abendkasse verkauft werden.
Bei Verlust der Eintrittskarte hat der Käufer keinen Anspruch auf Ersatz der verlorengegangenen Karte. Eintrittskarten dürfen nur mit Zustimmung der Kulturinitiative gewerblich weiterverkauft werden.
6. Veranstaltungsabsagen und Verschieben von Terminen
Die zeitliche Verlegung der Veranstaltung bleibt der Kulturinitiative vorbehalten. Bereits gekaufte Karten behalten auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
Ist die Wahrnehmung des Alternativtermins nicht möglich, kann der Besucher von dem Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis von der Kulturinitiative zurückverlangen oder die Karten für die verlegte Veranstaltung nutzen. Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist in einem Zeitraum innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Termins der Veranstaltung auszuüben.
Muss eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden, hat der Besucher das Recht, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.
Eine Veranstaltung, die bis zur Pause durchgeführt wurde und danach aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit der Künstler, Feueralarm, dauernder Stromausfall), den die Kulturinitiative nicht zu vertreten hat, nicht fortgesetzt wird, berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen und Rückzahlung des Kaufpreises.
7. Programmänderungen
Programmänderungen und Besetzungsänderungen aus wichtigem Grund bleiben der Kulturinitiative vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
Das gilt nicht, wenn international bekannte Künstler, die Anlass der Veranstaltung sind, ausgewechselt werden oder ein bestimmtes Werk angekündigt wurde und ausgetauscht wird und dadurch der Charakter der Veranstaltung grundlegend geändert wird. Nur in diesem Fall kann der Besucher vom Vertrag zurücktreten und Ersatz für die Eintrittskarte verlangen.
8. Abendkasse
Die Abendkasse ist in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn am jeweiligen Veranstaltungsabend geöffnet. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt mit Vorstellungsbeginn, oder wenn die Veranstaltung ausverkauft ist.
9. Gutscheine
An den Vorverkaufsstellen (ausgenommen Reservix) können Geschenkgutscheine zum Vorverkaufspreis erworben werden. Für Geschenkgutscheine wird keinerlei Ermäßigung gewährt. Gutscheine können nur an den Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse eingelöst werden.
Die Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig. Danach verlieren sie ihren Wert.
Eine Auszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf eine Einlösung für eine bereits ausverkaufte Veranstaltung.
10. Abonnements, Widerrufsrecht
Ein Abonnement besteht aus einer Buchung von mindestens 5 verschiedenen Veranstaltungen einer Spielzeit nach freier Wahl. Beim Kauf eines Abonnements wird ein Nachlass von 10&nbso;% auf den VVK-Preis angeboten.
Abonnements sind ausschließlich über das Internet zu bestellen. Zur Buchung eines Abonnements schreiben Sie bitte eine E-Mail an çäéÆíóêòóô«ïë«öçôí¨ïèàé mit Ihrer Adresse und den gewünschten Veranstaltungen, wir betrachten dies dann als eine kostenpflichtige Bestellung. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen, wie wir Ihre Daten verarbeiten.
Es besteht kein Widerrufsrecht bei dem Erwerb von Abonnements, da die Veranstaltungen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9. BGB nur für bereits feststehende Termine gebucht werden können.
Die Abonnementbestellung wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen bearbeitet und die Eintrittskarten per Post zusammen mit der Rechnung versandt. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Falls es überhaupt einmal der Fall sein sollte, sind wir nicht bereit, an einer Streitschlichtung gemäß § 36 VSBG teilzunehmen, sondern möchten Streitigkeiten mit Ihnen direkt regeln.
Auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher wird hingewiesen.
Der Zeitraum für den Erwerb von Abonnements beginnt in der Regel zwei Wochen vor Beginn des regulären Vorverkaufs und endet in der Regel zwei Wochen vor Beginn der ersten Vorstellung der Spielzeit. Die genauen Daten werden auf der Website der Kulturinitiative veröffentlicht.
11. Mitführen von Gegenständen, Bild- und Tonaufnahmen
Das Mitbringen von Getränken und Speisen sowie von gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Mobiltelefone / Smartphones sind während der Veranstaltungen auszuschalten oder stumm und vibrationsfrei zu stellen.
Kameras und Audioaufzeichnungsgeräte sowie Smartphones dürfen während den Veranstaltungen nicht benutzt werden. Das Erstellen von Ton-, Foto-, oder Film- und Videoaufnahmen durch den Besucher ist während der Veranstaltung untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kulturinitiative berechtigt, die Besucher des Veranstaltungsortes zu verweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kulturinitiative Fotoaufnahmen von der Veranstaltung machen kann. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
12. Haftung
Die Kulturinitiative haftet gegenüber dem Besucher unabhängig vom Rechtsgrund nach den folgenden Vorgaben:
Im Falle der Verletzung des Lebens, Körpers der Gesundheit (Körperschäden), wenn eine Garantie übernommen wurde, oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, und die Kulturinitiative haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
In den übrigen Fällen haftet die Kulturinitiative bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Besucher auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Kulturinitiative.
13. Datenschutz
Die Kulturinitiative behandelt persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich.
Unsere Datenschutzerklärung über den Umgang mit Kundendaten und die Informationspflichten hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann auf der Website der Kulturinitiative unter www.kultur-im-park.info/service/privacy.html abgerufen werden.
14. Schlussbestimmung
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Essingen. Gerichtsstand ist Aalen, soweit für Verbraucher kein besonderer Gerichtsstand begründet wird.